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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen


Allgemeines
Die Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich auf unserer Auftragsbestätigung akzeptiert sind. Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.

Lieferfrist und Liefermenge
Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist und die Produkteanforderungen bereinigt worden sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Besteller abgesandt worden ist.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen:


Wann dem Lieferanten die Angaben, die er für die Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn
sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht; wenn Hindernisse auftreten, die der Lieferant trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihm, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschuss, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse; wenn der Besteller mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

Wegen Verspätung der Lieferung oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche. Diese Einschränkung gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten, jedoch gilt sie auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.

Abrufbestellungen müssen so abgerufen werden, dass die letzte Lieferung spätestens 12 Monate ab Bestelldatum vollzogen werden kann. Nach diesem Datum werden Lagerspesen und Zinsen verrechnet.

Differenzen zwischen der von uns gelieferten Stückzahl und der bestellten Menge lassen sich im Normalfall nicht vermeiden. Die branchenüblichen Toleranzen von Über- und Unterlieferungen beträgt ±10%

Anschlussaufträge und Ergänzungsbestellungen
Anschlussaufträge und spätere Ergänzungsbestellungen können nur zu den vorliegenden Preisen geliefert werden, wenn die Material- und Fabrikationskosten unverändert geblieben sind und die Serie nicht kleiner ist.

Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über.

Verpackung
Die Verpackung wird vom Lieferanten besonders in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Ist sie jedoch als Eigentum des Lieferanten bezeichnet worden, muss sie vom Besteller franko an den Abgangsort zurückgeschickt werden.

Garantie
Wir garantieren eine zeichnungskonforme Ausführung der Arbeit. Für nachweisbar mangelhafte Ware liefern wir kostenlos Ersatz, sofern uns diese innerhalb von 14 Tagen in unseren Verpackungen retourniert wird. Alle weiteren Ansprüche lehnen wir ab.

Zahlungen
Alle Preise sind als Nettopreise kalkuliert exkl. 8% MwSt. Unsere Rechnungen sind deshalb spätestens 30 Tage nach dem Faktura Datum ohne jegliche Abzüge zu zahlen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist sind wir berechtigt, einen Verzugszins von 7% sowie Bearbeitungsgebühren zu verrechnen. Wir behalten uns vor, Aufträge von Neukunden und von bestehenden Kunden gegen Nachnahme oder Vorauskasse auszuführen.

Beanstandungen und Rückgabe
Beanstandungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert.

Es gelten folgende Bedingungen:

Sämtliches Material muss in neuwertigem Zustand und in einwandfreier Originalverpackung zurückgeschickt werden. Es muss alles vollständig und funktionsfähig sein.
Bei Nichteinhalten dieser Bedingungen wird ein entsprechender Abzug gemacht.

Werkzeuge
Werkzeuge und Einrichtungen, die zur Ausführung eines Auftrages benötigt werden, bleiben ausschliessliches Eigentum des Lieferanten. Durch Zeichnungsänderungen bedingte Werkzeugkosten fallen ausschliesslich zu Lasten des Bestellers.

Falls keine neue Bestellung innerhalb von 10 Jahren erfolgt, können Werkzeuge und Einrichtungen vernichtet werden.

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen.pdf
 
Aktuelles  
Drevis GmbH:

Erstzertifizierung DIN EN 9001 : 2008 am 27.10.2016




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